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Fraureuth mit WKA Infraschall.png

Spenden

Jeder kann hier seinen Beitrag leisten, damit wir alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können um den Bau zu verzögern und zu verhindern.

Im Gegenzug kann jeder Spender seinen Namen ohne weitere Kosten auf die Liste der klagenden Personen setzen lassen.

Dies verschafft jedem bessere Chancen seine Rechte auch in Zukunft gegen die Betreiber des Windparks durchzusetzen,

selbst wenn wir in der ersten Instanz scheitern. 

 

Unser Ziel bleibt die Verhinderung des Windparks, hierfür werden wir alle gesammelten Gelder für unabdingbare Aufwendungen einsetzen.

Das Engagement aller Mitglieder der BI Gegenwind Fraureuth Leubnitz ist ehrenamtlich und unentgeltlich. Alle Gelder werden für durch Arbeitseinsatz nicht vermeidbare Kostenpunkte wie das Drucken von Informationsmaterial und das Beauftragen juristischer oder sonstiger notwendiger fachlicher Experten eingesetzt.

Die Siedlergemeinschaft Leubnitz-Forst e.V. bürgt hierfür als Institution des lokalen Lebens.

 

IBAN: DE 81 8709 5934 0100 0348 91

Empfänger: Siedlergemeinschaft Leubnitz-Forst e.V.

Verwendungszweck: Spendenkonto Gegenwind

Gemeinsam sind wir stark. Wir haben den benötigten Betrag für die juristische Begleitung der Einwände zum Genehmigungsverfahren der Projektierer nach BImSchG erreicht!

Unser aller großer Dank gebührt den Spendern und Unterstützern, dass wir es bis hier geschafft haben.

Der Vertrag mit dem Anwalt zur juristischen Begleitung der Einsprüche zum Antrag nach BImSchG und auch der Einsprüche zum Planverfahren des Regionalplanungsverbandes ist geschlossen. 

Weitere Spendengelder sind dennoch sinnvoll platziert, da wir bereit sein müssen bzgl. des Antrags nach BImSchG und Bearbeitung durch das LRA in Widerspruch zum Ergebnis gehen zu müssen. Alle Gelder über dem derzeit konkret bezifferbaren Betrag werden im Sinne unseres gemeinsamen Anliegens eingesetzt.  Wenn die WKA in der Fraureuther Feldflur dauerhaft verhindert sind, kommt der Überschuss gemeinnützigen Projekten in Fraureuth/Leubnitz zu Gute, nach Abstimmung auf dieser Website. 

Wir danken allen Spendern für Ihren Beitrag.

Die Aufstellung der Kosten ist nicht abschließend, denn zum jetzigen Zeitpunkt ist weder exakt ermittelbar, wie viele Plakate, Flyer und Informationsmaterialien noch gedruckt werden, noch welche Kosten im Rahmen der Untersetzung der Stellungnahme gegen den Antrag nach BImSchG sowie dessen evtl. Widerspruch anfallen werden.

Wir sind jedoch dankbar über ein vergleichsweise günstiges Pauschal-Angebot des angefragten Anwalts Herrn Brauns,

so dass von Seiten der direkten juristischen Begleitung bis zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG keine weiteren Kosten anfallen, als die hier aufgeführten.

Je mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, umso mehr Möglichkeiten zur Untersetzung der Stellungnahme zum Antrag können wir realisieren bzw. könnten bei Erteilung der Genehmigung nach BImSchG ein weiteres Verfahren zum Widerspruch anstrengen.

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