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Wir fordern eine Bürgerentscheidung

Wir sammeln Unterschriften um die Gemeinde Fraureuth aufzufordern, dem Bürgerwillen zu entsprechen und mindestens Ihr Einvernehmen nach §36 BauGB zum Bau der WKA zu verweigern. Eine gut ausgearbeitete Ablehnung der Gemeinde erhöht maßgeblich die Chancen auf eine Ablehnung des Windparks durch die Genehmigungsbehörde. Denn eine Ablehnung kann zwar durch das LRA ersetzt werden, jedoch ist dies umso schwerer, je begründeter diese ausfällt.

Auf Anfrage der BI Gegenwind Anfang 2024 signalisierte der hierfür zuständige Gemeinderat jedoch zu unserer Überraschung Unentschlossenheit bzgl. seines kommenden Abstimmungsverhaltens.

Für Einwohner und Betroffene welche durch den geplanten Windpark erheblichen Schaden anzunehmen haben, ist diese Antwort schwer zu verstehen. 

Weiterhin gab die Gemeinde auf Rückfrage hin bekannt, dass keine Einbindung der Einwohner in die Frage der gemeindlichen Zustimmung erfolgen soll.

Dies war für uns der Moment, in dem wir uns in der Pflicht sahen, auch hier umgehend tätig zu werden. 

Es ist aus moralischen Gründen für uns nicht akzeptabel, dass der Gemeinderat sich im Vorfeld nicht zum Gemeinwohl seiner durch ihn vertretenen Einwohner bekennen kann.

Und gleichzeitig deren Beteiligung nicht einmal anstrebt.

Eine von der BI Gegenwind vorgeschlagener Bürgerentscheid wurde von der Gemeinde aber als nicht zulässig angesehen im Sinne des § 36 BauGB. Dieser dürfte sich nur aus den Gründen des § 35 BauGB begründen.

Es bedarf somit unserer als Bürgerbewegung um die Aufgabe der Institutionen wahrzunehmen, welche eigentlich dafür berufen sind, sind dem Gemeinwohl dienlich zu sein. 

Unser nächstes Ziel: Einwirken auf den § 35 BauGB, so dass der Gemeinderat sich klar positionieren kann, im Sinne des Gemeinwohls zu entscheiden.

Jede Stimme für den Erhalt unserer Werte

Die Bürger der Gemeinde Fraureuth - Bürgerbegehren zur Aufstellung einer Erhaltungssatzung

Wir sammeln derzeit Unterschriften zur Durchführung eines Bürgerbegehrens gemäß § 25
SächGO
mit dem Ziel eines Bürgerentscheids gemäß § 24 SächGO für die Aufstellung einer Erhaltungssatzung durch die Gemeinde Fraureuth. 

"Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Fraureuth eine Erhaltungssatzung mit u.a. dem Schutzziel erlässt, das charakteristische Orts- und Landschaftsbild um das Oberdorf Fraureuth zu erhalten, dessen optischer Eindruck sich aus dem Blick vom Mühlstein der alten Mühle über das Oberdorf mit der Kirche und der freien Landschaft bis zum LSG Werdauer Wald ergibt?"

Eine Erhaltungssatzung mit diesem Ziel bezieht sich direkt auf den § 35 BauGB und stärkt die dort verankerten öffentlichen Belange die einer Errichtung von WKA entgegenstehen. 

Unser Ziel ist die Sammlung von 250 Unterschriften für das Bürgerbegehren, dann ist die Gemeinde nach geltendem Recht gezwungen einen Bürgerentscheid zu organisieren mit der Fragestellung der Erhaltungssatzung.

Sollte dieser Bürgerentscheid erfolgreich verlaufen, kann die Gemeinde ihr Einvernehmen nicht mehr zum Bau der geplanten WKA geben.

Ein entscheidender Sieg für den Widerstand!

Wendet euch an uns und helft mit beim Sammeln der 250 Unterschriften für das Bürgerbegehren.

Unterschreiben darf jeder wahlberechtigte Einwohner der Gemeinde Fraureuth! (Fraureuth/Ruppertsgrün/Beiersdorf/Gospersgrün)

Bitte pro Person nur einmal vollständig ausfüllen und selbst unterschreiben.

Wir sammeln die Unterschriftenlisten für Bürgerbegehren und Einwohnerversammlung im Original beim Siedlerverein Leubnitz Forst.

Werft eure auch nur teilweise ausgefüllten Listen bis zum 22.04.2024 in den Briefkasten bei der Erdbeerschänke. 

Siedlergemeinschaft Leubnitz-Forst e.V.

Friedensstr. 11, 08412 Werdau

Bild Unterschriftenliste Bürgerbegehren.png

Die Kanzlei "Plan und Recht GmbH" weiß zu dem Bürgerentscheid für eine Erhaltungssatzung außerdem folgendes zu sagen: 

"Ist ein Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungssatzung gefasst und ortsüblich bekannt gemacht worden, aber noch nicht in Kraft getreten, hat die Baugenehmigungsbehörde auf Antrag der Gemeinde die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Einzelfall für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten auszusetzen, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Wird kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt, wird auf Antrag der Gemeinde an Stelle der Aussetzung der Entscheidung über die Zulässigkeit eine vorläufige Untersagung innerhalb einer durch Landesrecht festgesetzten Frist ausgesprochen.

Die vorläufige Untersagung steht der Zurückstellung nach Satz 1 gleich."

https://planundrecht.de/includes/content/projekte/vortrag_mil/Erhaltungssatzung.pdf, S.10

Jede Stimme für den Erhalt unserer Werte

Die Bürger der Gemeinde Fraureuth - Einwohnerversammlung zum Thema des geplanten Windparks

Wir sammeln derzeit Unterschriften zur Durchführung einer Einwohnerversammlung gemäß § 22
SäGO
mit dem Ziel die Öffentlichkeit nicht länger nur der Agitation und PR von Betreibern und SAENA zu überlassen, sondern objektive Aufklärung um den geplanten Windpark zu betreiben:

"Objektive Aufklärung aller Einwohner der Gemeinde Fraureuth mit den Ortsteilen über die geplante Errichtung von 4 WKA im Oberdorf angrenzend an das LSG "Werdauer Wald" mit Darlegung aller Vor- und Nachteile"

Wendet euch an uns und helft mit beim Sammeln der 250 Unterschriften für die Einwohnerversammlung.

Unterschreiben darf jeder wahlberechtigte Einwohner der Gemeinde Fraureuth! (Fraureuth/Ruppertsgrün/Beiersdorf/Gospersgrün)

Bitte pro Person nur einmal vollständig ausfüllen und selbst unterschreiben.

Wir sammeln die Unterschriftenlisten für Bürgerbegehren und Einwohnerversammlung im Original beim Siedlerverein Leubnitz Forst.

Werft eure auch nur teilweise ausgefüllten Listen bis zum 22.04.2024 in den Briefkasten bei der Erdbeerschänke. 

Siedlergemeinschaft Leubnitz-Forst e.V.

Friedensstr. 11, 08412 Werdau

Bild Unterschriftenliste Einwohnerversammlung.png

Jede Stimme für den Erhalt unserer Werte

Die Bürger der Region - Petition zur Erhaltung des Erholungsgebietes Werdauer Wald

Für alle Einwohner der Region haben wir Unterschriftenlisten verteilt und gesammelt, um der Gemeinde den Willen der aller Betroffenen deutlich zu machen. 

Wir sammeln die Unterschriftenlisten im Original beim Siedlerverein Leubnitz Forst.

Werft eure vollen und teilweise ausgefüllten Listen in den Briefkasten bei der Erdbeerschänke. 

Siedlergemeinschaft Leubnitz-Forst e.V.

Friedensstr. 11, 08412 Werdau

Aktuelle Unterschriften Betroffener gegen den Industriepark Wind

Screenshot Unterschriftenliste.png
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