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Fledermauskästen für den Naturschutz

Naturschutz für unsere Heimat

Der Schutz unserer Heimat und Natur ist unser Anliegen von ganzem Herzen.

Im Oktober 2024 wurden deshalb durch Aktivisten der BI Gegenwind Fraureuth Leubnitz ein gutes Dutzend Fledermauskästen in der Feldflur Fraureuth-Leubnitz angebracht. Die Landschaft, welche durch den Bau von Windkraftanlagen nachhaltig beschädigt und unumkehrbar vergiftet werden soll, bietet einer großen Anzahl an Arten derzeit noch Habitat. 
In der Regionalplanung Südwestsachsen wurde eben diese Fläche als besonders bedeutsam für seltene Fledermausarten ausgewiesen. 

Um diese seltene Arten zu unterstützen und den drohenden Verlustes schmerzlich bewusst zu machen und im besten Fall zu verhindern, leistete die Bürgerinitiative auch hier wertvolle Arbeit. 
Wir danken allen Aktivisten in der Vorbereitung und Durchführung sowie den Waldeigentümern für ihre Erlaubnis. 

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Wir fordern eine Bürgerentscheidung

Auf Anfrage der BI Gegenwind Anfang 2024 signalisierte der hierfür zuständige damalige Gemeinderat zu unserer Überraschung Unentschlossenheit bzgl. seines kommenden Abstimmungsverhaltens zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau der geplanten WKA.

Für Einwohner und Betroffene welche durch den geplanten Windpark erheblichen Schaden anzunehmen haben, ist diese Antwort schwer zu verstehen. 

Weiterhin gab die Gemeinde auf Rückfrage hin bekannt, dass keine Einbindung der Einwohner in die Frage der gemeindlichen Zustimmung erfolgen soll.

Dies war für uns der Moment, in dem wir uns in der Pflicht sahen, auch hier umgehend tätig zu werden. 

Eine von der BI Gegenwind vorgeschlagener Bürgerentscheid wurde von der Gemeinde aber als nicht zulässig angesehen im Sinne des § 36 BauGB. Dieser dürfte sich nur aus den Gründen des § 35 BauGB begründen.

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Wir haben deshalb den Antrag für ein Bürgerbegehren erfolgreich durchgeführt, um die Gemeinde Fraureuth aufzufordern, einen Bürgerentscheid durchzuführen. Dieser Bürgerentscheid nimmt bei positivem Ausgang bestimmenden Einfluss auf die öffentlichen Belange aus §35 gegen den Bau der WKA.

Damit kann die Gemeinde dem Bürgerwillen entsprechen und Ihr Einvernehmen nach §36 BauGB zum Bau der WKA verweigern. Eine gut ausgearbeitete Ablehnung der Gemeinde erhöht maßgeblich die Chancen auf eine Ablehnung des Windparks durch die Genehmigungsbehörde. Denn eine Ablehnung kann zwar durch das LRA ersetzt werden, jedoch ist dies umso schwerer, je begründeter diese ausfällt.

Des Weiteren sammeln wir Unterschriften aus der ganzen Region um den Entscheidungsträgern zu verdeutlichen, die die Ansichten derer sind, die sie ja vertreten wollen. 
Diese wurden bereits zu unserer Stellungnahme bzgl. des Suchgebietes Werdauer Wald beim Regionalplanungsverband in Kopie eingereicht und zur Wirkung gebracht. 

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Neuigkeiten: Mit der Wahl des neuen Gemeinderates im Juni 2024 sind mit Jörg Theilig und Thomas Singer auch zwei Mitglieder der BI Gegenwind Fraureuth Leubnitz in den Gemeinderat Fraureuth eingezogen!

Wir sind guter Hoffnung, dass sich die Mehrheiten in der Bevölkerung zur Ablehnung der Windkraft bei Fraureuth nun auch im neuen Gemeinderat abbilden.

Jede Stimme für den Erhalt unserer Werte

Die Bürger der Gemeinde Fraureuth - Bürgerbegehren zur Aufstellung einer Erhaltungssatzung

Dank der Unterstützung zahlreicher Aktivisten und 257 Einwohnern haben wir die Unterschriften zur Durchführung eines Bürgerentscheids gemäß § 25 SächGemO erreicht!

Unser Bürgerbegehren wurde erfolgreich durchgeführt mit dem Ziel eines Bürgerentscheids gemäß § 24 SächGemO für die Aufstellung einer Erhaltungssatzung durch die Gemeinde Fraureuth. 
Dieses haben wir am 04.06.2024 unter Beisein eines Reporters der freien Presse der Gemeinde Fraureuth, repräsentiert durch den Bürgermeister Herrn Topitsch, den Hauptamtsleiter Herrn Safferthal und den Bauamtsleiter Herr Casanova, übergeben. 

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Das Bürgerbegehren befindet sich derzeit in der Prüfung der Zulässigkeit durch die Gemeinde Fraureuth. 

Nach bilateralem Austausch der BI Gegenwind mit der Gemeinde Fraureuth, hat die BI hier ebenfalls ihre Unterstützung angeboten.

Wir haben der Gemeinde unsere Informationen und Sichtweise zur Unterstützung der Zulässigkeitsprüfung

im Gespräch und Schriftverkehr konkret dargelegt.

Wer sich mit dem Thema Erhaltungssatzung beschäftigen möchte, findet in folgendem Vortrag einen guten Überblick.

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!!! Die Gemeinde hat die Durchführung eines Bürgerbegehrens gemäß unserem erfolgreichen Antrag verweigert !!!​

Mit Verweis auf eine interne juristische Stellungnahme, welchen Mitgliedern der BI vorgelegt wurde, sieht sich die Gemeinde nicht der Pflicht dem Antrag auf das Bürgerbegehren zu entsprechen. 

Trotz

Eine Stellungnahme welche auf Messers Schneide balanciert, nur um mal wieder auf der ganz sicheren und bequemen Seite abzurutschen.

Alle Verantwortlichen dürfen so untätig bleiben und müssen nichts riskieren.

Alle anderen vorgeschlagenen Wege mit der Satzung etwas zu erreichen wollen nicht gegangen werden.

Auch eine vergleichbare Erhebung des Bürgerwillens über die Gemeinde zur Abbildung der öffentlichen Meinung für den Gemeinderat wurde zurückgewiesen. 

Wir sehen bisher keinerlei Aktivität der Gemeinde Fraureuth dem geplanten Windpark entgegenzutreten oder der BI Gegenwind irgendeine Art der Unterstützung entgegenkommen zu lassen. 

Dies ist ein Armutszeugnis und sinnbildlich für das Wachsen der Probleme in diesem Land. 

Es fehlt zu oft an der dringend notwendigen Courage der Verantworltichen zum Widerstand gegen Ungerechtigkeit und Unvernunft.

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Zum Bürgerentscheid haben wir folgende Fragestellung mittels Bürgerbegehren eingebracht:

"Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Fraureuth eine Erhaltungssatzung mit u.a. dem Schutzziel erlässt, das charakteristische Orts- und Landschaftsbild um das Oberdorf Fraureuth zu erhalten, dessen optischer Eindruck sich aus dem Blick vom Mühlstein der alten Mühle über das Oberdorf mit der Kirche und der freien Landschaft bis zum LSG Werdauer Wald ergibt?"

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Eine Erhaltungssatzung mit diesem Ziel bezieht sich direkt auf den § 35 BauGB und stärkt die dort verankerten öffentlichen Belange die einer Errichtung von WKA entgegenstehen. 

Eine gut ausgearbeitete und fundierte Ablehnung der Gemeinde erhöht maßgeblich die Chancen auf eine Ablehnung des Windparks durch die Genehmigungsbehörde. Denn eine Ablehnung kann zwar durch das LRA ersetzt werden, jedoch ist dies umso schwerer, je begründeter diese ausfällt.

Hierfür haben wir 257 Unterschriften für das Bürgerbegehren gesammelt, und damit die 5%-der-Einwohner-Hürde (200 Stimmen) deutlich überwunden.

Die Gemeinde nach geltendem Recht nun verpflichtet einen Bürgerentscheid zu organisieren mit der Fragestellung der Erhaltungssatzung.

An diesem müssen mindestens 20 % der Bürger teilnehmen, die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet.

Sollte dieser Bürgerentscheid erfolgreich verlaufen, kann die Gemeinde ihr Einvernehmen zum Bau der WKA gut begründet versagen nach den öffentlichen Belangen von § 35 BauGB.

Dies wäre ein entscheidender Beitrag gegen die Genehmigungsfähigkeit des Industriepark Wind. 

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Bild Unterschriftenliste Bürgerbegehren.png

Die Kanzlei "Plan und Recht GmbH" weiß zu dem Bürgerentscheid für eine Erhaltungssatzung außerdem folgendes zu sagen: 

"Ist ein Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungssatzung gefasst und ortsüblich bekannt gemacht worden, aber noch nicht in Kraft getreten, hat die Baugenehmigungsbehörde auf Antrag der Gemeinde die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Einzelfall für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten auszusetzen, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Wird kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt, wird auf Antrag der Gemeinde an Stelle der Aussetzung der Entscheidung über die Zulässigkeit eine vorläufige Untersagung innerhalb einer durch Landesrecht festgesetzten Frist ausgesprochen.

Die vorläufige Untersagung steht der Zurückstellung nach Satz 1 gleich."

https://planundrecht.de/includes/content/projekte/vortrag_mil/Erhaltungssatzung.pdf, S.10

Jede Stimme für den Erhalt unserer Werte

Die Bürger der Region - Petition zur Erhaltung des Erholungsgebietes Werdauer Wald

Für alle Einwohner der Region haben wir Unterschriftenlisten verteilt und gesammelt, um der Gemeinde, dem Planungsverband und der Genehmigungsbehörde den Willen aller Betroffenen deutlich zu machen. 

Wir sammeln die Unterschriftenlisten im Original beim Siedlerverein Leubnitz Forst.

Werft eure vollen und teilweise ausgefüllten Listen in den Briefkasten bei der Erdbeerschänke. 

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Siedlergemeinschaft Leubnitz-Forst e.V.

Friedensstr. 11, 08412 Werdau

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Aktuelle Unterschriften Betroffener gegen den Industriepark Wind

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