Wir fordern eine Bürgerentscheidung
Jede Stimme für den Erhalt unserer Werte
Die Bürger der Gemeinde Fraureuth - Bürgerbegehren zur Aufstellung einer Erhaltungssatzung
Die Bürger der Region - zur Erhaltung des Erholungsgebietes Werdauer Wald
Auf Anfrage der BI Gegenwind Anfang 2024 signalisierte der hierfür zuständige damalige Gemeinderat zu unserer Überraschung Unentschlossenheit bzgl. seines kommenden Abstimmungsverhaltens zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau der geplanten WKA.
Für Einwohner und Betroffene welche durch den geplanten Windpark erheblichen Schaden anzunehmen haben, ist diese Antwort schwer zu verstehen.
Weiterhin gab die Gemeinde auf Rückfrage hin bekannt, dass keine Einbindung der Einwohner in die Frage der gemeindlichen Zustimmung erfolgen soll.
Dies war für uns der Moment, in dem wir uns in der Pflicht sahen, auch hier umgehend tätig zu werden.
Eine von der BI Gegenwind vorgeschlagener Bürgerentscheid wurde von der Gemeinde aber als nicht zulässig angesehen im Sinne des § 36 BauGB. Dieser dürfte sich nur aus den Gründen des § 35 BauGB begründen.
Wir haben deshalb ein Bürgerbegehren erfolgreich durchgeführt, um die Gemeinde Fraureuth aufzufordern, einen Bürgerentscheid durchzuführen. Dieser Bürgerentscheid nimmt bei positivem Ausgang bestimmenden Einfluss auf die öffentlichen Belange aus §35 gegen den Bau der WKA.
Damit kann die Gemeinde dem Bürgerwillen entsprechen und Ihr Einvernehmen nach §36 BauGB zum Bau der WKA verweigern. Eine gut ausgearbeitete Ablehnung der Gemeinde erhöht maßgeblich die Chancen auf eine Ablehnung des Windparks durch die Genehmigungsbehörde. Denn eine Ablehnung kann zwar durch das LRA ersetzt werden, jedoch ist dies umso schwerer, je begründeter diese ausfällt.
Des Weiteren sammeln wir Unterschriften aus der ganzen Region um den Entscheidungsträgern zu verdeutlichen, die die Ansichten derer sind, die sie ja vertreten wollen.
Diese wurden bereits zu unserer Stellungnahme bzgl. des Suchgebietes Werdauer Wald beim Regionalplanungsverband in Kopie eingereicht und zur Wirkung gebracht.
Neuigkeiten: Mit der Wahl des neuen Gemeinderates im Juni 2024 sind mit Jörg Theilig und Thomas Singer auch zwei Mitglieder der BI Gegenwind Fraureuth Leubnitz in den Gemeinderat Fraureuth eingezogen!
Wir sind guter Hoffnung, dass sich die Mehrheiten in der Bevölkerung zur Ablehnung der Windkraft bei Fraureuth nun auch im neuen Gemeinderat abbilden.
Jede Stimme für den Erhalt unserer Werte
Die Bürger der Gemeinde Fraureuth - Bürgerbegehren zur Aufstellung einer Erhaltungssatzung
Dank der Unterstützung zahlreicher Aktivisten und 257 Einwohnern haben wir die Unterschriften zur Durchführung eines Bürgerentscheids gemäß § 25 SächGemO erreicht!
Unser Bürgerbegehren wurde erfolgreich durchgeführt mit dem Ziel eines Bürgerentscheids gemäß § 24 SächGemO für die Aufstellung einer Erhaltungssatzung durch die Gemeinde Fraureuth.
Dieses haben wir am 04.06.2024 unter Beisein eines Reporters der freien Presse der Gemeinde Fraureuth, repräsentiert durch den Bürgermeister Herrn Topitsch, den Hauptamtsleiter Herrn Safferthal und den Bauamtsleiter Herr Casanova, übergeben.
Das Bürgerbegehren befindet sich derzeit in der Prüfung der Zulässigkeit durch die Gemeinde Fraureuth.
Nach bilateralem Austausch der BI Gegenwind mit der Gemeinde Fraureuth, hat die BI hier ebenfalls ihre Unterstützung angeboten.
Wir haben der Gemeinde unsere Informationen und Sichtweise zur Unterstützung der Zulässigkeitsprüfung
im Gespräch und Schriftverkehr konkret dargelegt.
Wer sich mit dem Thema Erhaltungssatzung beschäftigen möchte, findet in folgendem Vortrag einen guten Überblick.
Wir warten seitdem auf die Rückmeldung der Gemeinde zum Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung.
Nach Bestätigung der Zulässigkeit ist die Gemeinde verpflichtet innerhalb von 3 Monaten den Bürgerentscheid durchführen zu lassen.
Zum Bürgerentscheid haben wir folgende Fragestellung mittels Bürgerbegehren eingebracht:
"Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Fraureuth eine Erhaltungssatzung mit u.a. dem Schutzziel erlässt, das charakteristische Orts- und Landschaftsbild um das Oberdorf Fraureuth zu erhalten, dessen optischer Eindruck sich aus dem Blick vom Mühlstein der alten Mühle über das Oberdorf mit der Kirche und der freien Landschaft bis zum LSG Werdauer Wald ergibt?"
Eine Erhaltungssatzung mit diesem Ziel bezieht sich direkt auf den § 35 BauGB und stärkt die dort verankerten öffentlichen Belange die einer Errichtung von WKA entgegenstehen.
Eine gut ausgearbeitete und fundierte Ablehnung der Gemeinde erhöht maßgeblich die Chancen auf eine Ablehnung des Windparks durch die Genehmigungsbehörde. Denn eine Ablehnung kann zwar durch das LRA ersetzt werden, jedoch ist dies umso schwerer, je begründeter diese ausfällt.
Hierfür haben wir 257 Unterschriften für das Bürgerbegehren gesammelt, und damit die 5%-der-Einwohner-Hürde (200 Stimmen) deutlich überwunden.
Die Gemeinde nach geltendem Recht nun verpflichtet einen Bürgerentscheid zu organisieren mit der Fragestellung der Erhaltungssatzung.
An diesem müssen mindestens 20 % der Bürger teilnehmen, die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet.
Sollte dieser Bürgerentscheid erfolgreich verlaufen, kann die Gemeinde ihr Einvernehmen zum Bau der WKA gut begründet versagen nach den öffentlichen Belangen von § 35 BauGB.
Dies wäre ein entscheidender Beitrag gegen die Genehmigungsfähigkeit des Industriepark Wind.
Die Kanzlei "Plan und Recht GmbH" weiß zu dem Bürgerentscheid für eine Erhaltungssatzung außerdem folgendes zu sagen:
"Ist ein Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungssatzung gefasst und ortsüblich bekannt gemacht worden, aber noch nicht in Kraft getreten, hat die Baugenehmigungsbehörde auf Antrag der Gemeinde die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Einzelfall für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten auszusetzen, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Wird kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt, wird auf Antrag der Gemeinde an Stelle der Aussetzung der Entscheidung über die Zulässigkeit eine vorläufige Untersagung innerhalb einer durch Landesrecht festgesetzten Frist ausgesprochen.
Die vorläufige Untersagung steht der Zurückstellung nach Satz 1 gleich."
https://planundrecht.de/includes/content/projekte/vortrag_mil/Erhaltungssatzung.pdf, S.10
Jede Stimme für den Erhalt unserer Werte
Die Bürger der Region - Petition zur Erhaltung des Erholungsgebietes Werdauer Wald
Für alle Einwohner der Region haben wir Unterschriftenlisten verteilt und gesammelt, um der Gemeinde den Willen der aller Betroffenen deutlich zu machen.
Wir sammeln die Unterschriftenlisten im Original beim Siedlerverein Leubnitz Forst.
Werft eure vollen und teilweise ausgefüllten Listen in den Briefkasten bei der Erdbeerschänke.
Siedlergemeinschaft Leubnitz-Forst e.V.
Friedensstr. 11, 08412 Werdau
Aktuelle Unterschriften Betroffener gegen den Industriepark Wind