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Raumordnungsplan Wind

Der Werdauer Wald – zukünftig ein Industriepark Wind?

Haben Sie unseren Flyer erhalten?

Der Planungsverband Chemnitz hat auf seiner Verbandsversammlung am 22.2.2024 den Raumordnungsplan Wind vorgestellt und das Beteiligungsverfahren gestartet.

Ziel ist die Ausweisung von 2 % der Landesfläche zum Windeignungsgebiet bis 2027. 

In diesen dürfen nach Ausweisung ohne weitere Prüfung Windkraftanlagen genehmigt und gebaut werden.

Zur Bestimmung der Windeignungsgebiete werden derzeit Suchgebiete ausgewiesen.

Nach dem derzeitigen Entwurf sind 4 % der Fläche von Südwestsachsen dem Suchraum zugeordnet, 

von denen 2 % zum Eignungsgebiet erklärt werden müssen. 

Im derzeitigen Entwurf Raumordnungsplan Wind ist der größte Teil des Werdauer Waldes

als Suchgebiet ausgewiesen.

Es besteht somit derzeit die erhebliche Gefahr, dass dieser Suchraum später zum Windeignungsgebiet erklärt wird. 

Dann ist das perspektivische Ziel die Installation zahlreicher Windkraftanlagen im Werdauer Wald.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen vom 16. Februar 2024 bis zum 5. April 2024

ihre Meinung zu diesem Vorhaben an den Planungsverband Region Chemnitz zu senden:

Über https://mitdenken.sachsen.de/ropw-chemnitz

 oder

per E-Mail an post@pv-rc.de

 oder

per Post an den Planungsverband Region Chemnitz, Verbandsgeschäftsstelle, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau

oder

zur Niederschrift in der Verbandsgeschäftsstelle des Planungsverbands der Region Chemnitz, Besucheranschrift Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau zu den Dienstzeiten.

Ausführliche Informationen finden Sie unter:

https://www.pv-rc.de/cms/ropw_9_1.php

Bausteine - Argumente zum Teilen

Nachstehend haben wir einige Argumentationshilfen aufgelistet und zur ausführlicheren Information einige Links hinzugefügt, die Sie gerne bei der Abfassung Ihrer Stellungnahme nutzen können.

Diese sind keineswegs abschließend, jeder ist dazu aufgerufen hier auch selbst tätig zu werden. 

 

1. Das Auswahlverfahren

Auf der Verbandsversammlung am 22. 02. 2024 in Zwickau wurde mündlich dargelegt, dass im Rahmen der Auswahl sog. Suchgebiete Wind alle Landschaftsschutzgebiete unberücksichtigt blieben, in deren Verordnung (Satzung) der Bau von besonderen Anlagen, wie Windkraft, Masten etc. ausgeschlossen sind.

Da in der Verordnung des Landkreises Zwickau von 2004 für das LSG Werdauer Wald ein solcher Passus nicht enthalten ist, wurde der LSG Werdauer Wald als Suchgebiet Wind ausgewiesen.

Diese Vorgehensweise erscheint im Zuge der Gleichbehandlung von Landschaftsschutzgebieten rechtlich nicht haltbar. Zumal in den §§ 5, Abs.1, der Verordnung eindeutig formuliert ist, dass alle Handlungen, die dem Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck des Gebietes zuwiderlaufen verboten sind. Der § 6 regelt den Erlaubnisvorbehalt.

https://www.landkreis-zwickau.de/download/natur/LSG_Werdauer_Wald_VO_gesamt_fuer_Internet.pdf

Für alle Landschaftsschutzgebiete gelten bundesweit allgemeine Kriterien und für eventuelle bauliche Eingriffe jeglicher Art die Regelungen der jeweils gültigen Bauordnung. Gleiches gilt für die Umgebung des betreffenden Landschaftsschutzgebietes.

In beiden Fällen ist eine besondere Sorgfalt vorgeschrieben, die gewährleistet, dass das LSG und seine Umgebung in ihrer Ausgangsgestaltung nicht wesentlich verändert werden.

https://www.juraforum.de/lexikon/aussenbereich

Der Bau von Windkraftanlagen stellt mit Sicherheit eine Veränderung dar und ist im LSG und seinem unmittelbaren Außenbereich demzufolge nicht genehmigungsfähig. Das muss unabhängig von einzelnen Regelungen in den Verordnungen (Satzungen) gelten.

Die Genehmigung zur Umwandlung von Wald, zu der auch die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald gehört, soll versagt werden, wenn die Erhaltung des Waldes überwiegend im öffentlichen Interesse liegt, insbesondere wenn der Wald für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die forstwirtschaftliche Erzeugung oder die Erholung der Bevölkerung von wesentlicher Bedeutung ist (§ 9 Absatz 1 Bundeswaldgesetz/BWaldG).

https://www.bundestag.de/resource/blob/816824/738871895927b43fb5edca87a6ec1e2a/WD-8-094-20-pdf.pdf

Insofern ist die Ausweisung des LSG Werdauer Wald als Suchgebiet Wind nicht nachvollziehbar und zurückzunehmen.

2. Werdauer Wald, Größe, Lage Funktion

Der Werdauer Wald ist das einzige und größte Waldgebiet (30,07 km²) im dichtbesiedelten Großraum zwischen den Städten Zwickau, Werdau, Crimmitschau, Meerane mit nahtlosem Anschluss nach Thüringen bis zur Weißen Elster (Greizer Wald rd. 31,6 km²).

Seine Ausstrahlung reicht sogar weiter nördlich, da hinter Crimmitschau die Ausläufer einer weitestgehend waldfreien Offenlandschaft, der bis nach Leipzig reichenden Lößgebiete angrenzt.

Damit ist neben wichtigen Funktionen für Klima, Artenvielfalt, Biodiversität allgemein auch ein großer Erholungswert für mehrere hunderttausend Bewohner verbunden.

https://www.agrarheute.com/energie/strom/windkraft-wald-bitte-590070

- Es ist das größte zusammenhängende Waldsystem in Westsachsen und Ostthüringen.

Die Sicht aus Thüringen: Der Greiz-Werdauer Wald mit dem Elstertal und dem Greizer Park gehört mit zu den bedeutendsten Erholungsgebieten im Landkreis Greiz.

https://www.natuerlich-vogtland.de/natur/geschuetzte-landschaften/landschaftsschutzgebiete/poi/waelder-um-greiz-und-werdau.html

 

3. Kurzcharakteristik zum Werdauer Wald

- Landschaftsschutzgebiet (LSG) bereits seit 1968.

Durch das Schutzgebiet soll ein weiteres Zerschneiden und Fragmentieren der Waldflächen unterbunden werden, da die Sicherstellung der Erhaltung überlebensfähiger Populationen von Tier- und Pflanzenarten mit der zusammenhängenden Größe des Waldes korreliert.

https://www.landkreis-zwickau.de/werdauer-wald

Es gibt hier Flächennaturdenkmale, wie den Rohrteich und Geschützte Landschaftsbestandteile.

https://www.landkreis-zwickau.de/stadt-werdau-fnd-rohrteich-leubnitz

Auf ca. 51 ha des Waldgebietes befinden sich gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 21 Sächsisches Naturschutzgesetz. Hierbei nehmen Buchen-Mischwälder und Buchen-Altholzbestände den größten Teil ein. Die „Bildhölzer“, eine der größten zusammenhängenden Flächen, ist aufgrund des hohen Alters von ca. 200 Jahren besonders naturschutzfachlich wertvoll und ist im europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000 als FFH-Gebiet „Bilderhölzer im Werdauer Wald“ aufgenommen.

https://www.natura2000.sachsen.de/download/ffh/274_MaP_KF_T.pdf

Durch eine besonders naturschutzfachlich bedeutsame Pflanzenwelt zeichnen sich einige Standort innerhalb der Fichtenforste aus. Hier kommen einige gefährdeter Arten vor. Gleiches gilt für die Tierwelt (z.B. Wildkatze).

https://www.bund-sachsen.de/themen/tier-pflanze/wildkatze/verbreitung/wildkatzen-im-werdauer-wald/

 

Am nördlichen Rand des Siedlungsgebietes Leubnitz-Forst hat sich eine jährlich zunehmende Brutkolonie von Graureihern angesiedelt. Ihr bevorzugtes Jagdrevier sind die Feuchtgebiete und Teiche des Werdauer Waldes sowie die den Wald umgebenden Wiesen und Freiflächen. Gleiches gilt für mehrere Raubvogelarten, wie Habicht, Bussard, Falke und Rotmilan, der verstärkt mit seinem Nachwuchs im Spätsommer über den angrenzenden Wiesen zu beobachten ist.

 

4. Historisches zur einmaligen Kulturlandschaft Werdauer Wald:

Seit dem 16. Jahrhundert (1581 – 1733) ist eine intensive Holzflößerei bis nach Altenburg /Leipzig nachgewiesen. Deren Spuren (Floßteiche, Floßgräben etc.) haben sich als Flächendenkmale in der Landschaft erhalten.

Ein rd. 5 km langer Flößerei-Lehrpfad zieht sich von der Waldgaststätte Waidmannsruh bis in die Ortslage Leubnitz-Forst. Er ist das einzige Zeugnis seiner Art im Landkreis Zwickau.

https://www.sbs.sachsen.de/download/Flyer_Naturlehrpfad_Floessergraben.pdf

 

5. Touristische Nutzung:

Der Werdau-Greizer Wald ist Erholungsgebiet für ein Einzugsgebiet von mehreren hunderttausend Einwohnern im westsächsisch-ostthüringischen Großraum.

Besonders an Wochenenden bietet ausgeschilderte Wanderrouten im Waldgebiet hunderten von Wanderern, Fahrradfahrern, Pilzsammlern, Inline-Skatern. Kremserfahrern und Reitern Erholung. Kleine Waldseen, wie der Stauweiher und der Elferteich sind regional genutzte Badegewässer.

https://www.zeitsprungland.de/poi/werdauer-wald

Dazu kommen eine Vielzahl von Möglichkeiten sportlicher Betätigungen und Veranstaltungen, wie z.B. dem Werdauer Waldlauf, Waldfeste und -tage etc.

https://werdauer-waldlauf.de/

 

6. Umweltverträglichkeit von Windkraftanlagen

Infraschall sind Schwingungen in einem Frequenzbereich unterhalb von 16 Hz, Druckwellen entstehen unterhalb von 8 Hz und haben mehrere Kilometer Rechweite.

Beides verursacht durch den ungebremsten örtlichen Ausbau vermehrt gesundheitliche Probleme.

https://www.windwahn.com/2019/09/30/infraschall-aus-windenergieanlagen-ein-verkanntes-gesundheitsrisiko/

https://www.windwahn.com/wp-content/uploads/2019/09/Nat_Rundsch19_Roos-1.pdf

- siehe dazu auch die Faktensammlung 1 bis 5 auf dieser Internetseite.

Der Werdauer Wald ist aufgrund seiner Ausdehnung für die ihn umgebende Region eine unverzichtbare Komponente bei der Entstehung und Regulierung des Mikroklimas. Eine größere Anzahl von Windrädern bringt hier eine nicht kalkulierbare Veränderung.

https://www.europeanscientist.com/de/energie-de/windraeder-verschlechtern-das-klima/

7. Windkraftanlagen eine Gefahr für den Wald, die Waldbesucher, die Bewohner des unmittelbaren Umfeldes und schränken die Waldnutzung ein?

- Windkraftanlagen in Wäldern erhöhen durch technische Defekte, Blitzschlag etc. das Waldbrandrisiko;

- Windkraftanlagen beeinträchtigen nachhaltig das Landschaftsbild durch ihre Größe, die Rotorbewegung und die nächtliche Befeuerung;

- Hochspannungsmasten werden durch Windkraftanlagen nicht überflüssig, sondern oft sogar noch zusätzlich zur Netzanbindung nötig;

- große Naturflächen werden durch den Bau von Windkraftanlagen dauerhaft versiegelt;

- Lichtreflexionen und Lärm beeinträchtigen die unmittelbaren Anwohner;

- es entsteht ein Wertverlust für Immobilien in der Nachbarschaft von Windkraftanlagen;

- der Erholungswert einer Region und damit das Fremdenverkehrsaufkommen sinkt durch Windkraftanlagen;

- es besteht eine Unfallgefahr durch Eiswurf auf nahegelegenen Straßen;

- an bestimmten Standorten beeinträchtigen Windkraftanlagen Vogelflugrouten und führen zu Vogelschlagopfern.

„Intakte Wälder sind das beste Erbe für unsere Kinder.“

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